Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Datenschutzkonformes Hinweisgebersystem erfüllt alle technischen und rechtlichen Vorgaben:
- der EU-Richtlinie 2019/1937
- Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)
Hinweisgebende können hier rund um die Uhr Meldungen anonym und vertraulich abgeben: